Die Mitglieder der ARGE stellen in unklaren und strittigen Fragen ihre medizinrechtliche Expertise zur Verfügung.
Im Bedarfsfall werden unter Einbeziehung von medizinrechtlichen und juristischen Experten befreundeter Fachgesellschaften Stellungnahmen und Empfehlungen zu offenen und an die ARGE herangetragenen Fragestellungen erarbeitet und den Mitgliedern der ÖGARI zur Verfügung gestellt.
Die medizinrechtliche Tätigkeit ist nicht zu verwechseln mit den Anforderungen, die an die medizinische Gutachtertätigkeit gestellt werden. Gutachter stellen den Juristen medizinisches Fachwissen zur Verfügung und bewerten die sog. „Lex Artis“.
Medizinrechtliche Experten beurteilen die gültige Rechtslage und subsumieren den, durch den Gutachter fachlich bewerteten Sachverhalt, unter die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sie können auf der Hompage, in allgemeiner und anonymisierter Form, bereits erfolgte Stellungnahmen und Publikationen von Mitgliedern der ARGE Medizinrecht abrufen
Letzte Aktualisierung am 10.01.2018
Österreichische Gesellschaft
für Anaesthesiologie,
Reanimation und Intensivmedizin
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